Verkehrsrecht aktuell: MPU ist nach Fahrerlaubnisentziehung nicht zwingend
Ein Kraftfahrer wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB verurteilt. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erteilt. Nach Ablauf der Sperrfrist beantragt der Verurteilte die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und die Führerscheinbehörde ordnet eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) an.