Eines vorweg: Eine gute rechtliche Vertretung bringt immer mehr als sie kostet. Denn wer nicht rechtlich vertreten wird, macht sich zum Opfer.

Wir erbringen unsere Dienstleistung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Unsere Gebühren berechnen wir transparent und nachvollziehbar nach diesem Gesetz und den dazu gehörigen Vergütungsverzeichnissen. In gleicher Weise rechnen wir auch gegenüber den Rechtsschutzversicherungen ab. Auch in Rechtsschutzsachen können Sie uns daher ohne Bedenken beauftragen, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind. Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und sind selbst Partner verschiedener Rechtsschutzversicherungsgesellschaften.

In seltenen Ausnahmefällen wird die Vergütung nach dem RVG dem tatsächlichen Aufwand nicht gerecht. In diesen Fällen schließen wir eine entweder eine Gegenstandswertvereinbarung oder eine Vergütungsvereinbarung. In manchen Fällen kommt auch eine Abrechnung nach Stundenaufwand in Betracht.

Sofern Sie die Kosten der rechtlichen Vertretung nicht selbst tragen können, vertreten wir Sie auch zu den Bedingungen der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe). Auf diese Möglichkeit weisen wir in jedem Mandat gesondert hin. Die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe umfasst die für unsere Tätigkeit anfallenden Kosten, die Gerichtskosten und eventuell erforderliche Gutachten, nicht jedoch die Kosten der gegnerischen Prozessbevollmächtigten.