Das Sozialrecht betrifft nicht nur Sozialfälle, sondern jeden von uns. Denn hier geht es um Arbeitslosengeld, Rentengewährung, Gewährung von Leistungen durch Krankenkassen, Feststellung des Grades der Behinderung und vieles mehr. Gern weisen Behörden auch berechtigte Ansprüche der Bürger erst einmal zurück. Nur wenige dieser Entscheidungen werden im Widerspruchsverfahren abgeändert. Denn oft bescheidet dieselbe Behörde den Widerspruch, zuweilen ist es sogar derselbe Entscheidungsträger. Dann ist das Widerspruchsverfahren nur eine Farce.

Zudem gibt es nicht nur einen Träger der Sozialversicherung. Vielmehr sieht sich der Bürger einer Vielzahl von Organisationen und Behörden gegenüber, von denen regelmäßig jede erst einmal versucht, Ansprüche von sich auf einen anderen Sozialversicherungsträger zu verlagern. So werden Arbeitslose zwangsverrentet, damit sie der Arbeitsagentur nicht mehr zur Last fallen. Die Rentenversicherungen wiederum versuchen jeden noch so kranken Invaliden für gesund zu erklären, um nur keine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlen zu müssen. Bei länger als 6 Wochen andauernden Krankschreibungen machen die Krankenkassen dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer gern über ihren ärztlichen Dienst Schwierigkeiten, um das Krankengeld nicht mehr zahlen zu müssen. Sollen doch die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung zahlen. Zu Recht fühlen sich die Bürger in dieser Lage als Spielball der Behörden.

Dabei sind die Karten auch noch ungleich verteilt, denn jeder Träger der Sozialversicherung kann auf ein Heer von „Sachverständigen“ zurückgreifen, die entweder bei ihm beschäftigt oder auf seine Aufträge angewiesen sind. Beauftragt ein Träger der Sozialversicherung einen „Sachverständigen“, kommt dieser praktisch immer zu dem von seinem Auftraggeber gewünschten Ergebnis. Auch deshalb erreichen Bürger im Ausgangs- und im Widerspruchsverfahren nur wenig.

Damit muss man sich nicht abfinden. Die Sozialgerichte korrigieren jeden Tag zahllose Bescheide zu Gunsten des Bürgers. Der Sozialrichter kennt die Materie und hat die Kompetenz, abweichend von den Behörden zu entscheiden. Regelmäßig wird er einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Dieser kommt in vielen Fällen zu einem günstigen Ergebnis für den Rechtssuchenden.

Jede gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des sozialgerichtlichen Verfahrens. Bedürftigen gewähren die Sozialgerichte auf Antrag Prozesskostenhilfe