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Arbeitsrecht: Der Vergleich im Gerichtssaal

Einen Prozess durch Vergleich beizulegen, hat Vorteile, auch für die dritte Partei, den Richter: Der Fall ist endgültig erledigt, und zwar bevor ein Urteil zu begründen ist. Es gibt kein Rechtsmittel, in denen das Urteil näher betrachtet oder gar aufgehoben würde. Aber ob ein Spontanvergleich den Interessen des Mandanten dient, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Rechtsfolgen: Der gerichtliche Vergleich regelt alle Ansprüche endgültig. Ein Ausstieg ist kaum möglich. Denn jedes weitere Gericht geht davon aus, dass der Vergleich dem Willen der Partei entsprach. Warum hätte diese sonst zugestimmt? Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Was heute einleuchtet, kann sich morgen als schlimmer Fehler herausstellen. Deshalb ist äußerste Vorsicht geboten und jeder Vergleichsvorschlag sorgfältig zu prüfen. Das ist im Gerichtssaal schon aufgrund der begrenzten Zeit kaum möglich.

Risikovermeidung: Ein Vergleichsvorschlag sollte anwaltlich vorbereitet und überprüft sein. Vergleichen kann man sich auch ohne Gericht, beispielsweise im schriftlichen Verfahren nach § 278 VI ZPO. Erscheint der Mandant im Gerichtssaal, wird es gefährlich. Denn der Laie ist nicht gewohnt, Antworten zu verweigern und sich wohlklingenden Vorschlägen zu widersetzen. Eine faire Verhandlungsführung nimmt darauf Rücksicht. Denn was will ein einfacher Mensch sagen, wenn der Richter ihn fragt: „Was wollen Sie denn jetzt noch überlegen? Jetzt sind wir doch alle beisammen.“

Der Ausweg: Ihr Rechtsanwalt hält jedem Druck stand. Das ist sein tägliches Brot. Der verantwortungsbewusste Rechtsanwalt wird das rechtliche Für und Wider eines Vorschlages mit seinem Mandanten erörtern und ihm die finanziellen Auswirkungen vorrechnen. Ist das Ergebnis gewollt, kann der Vergleich geschlossen werden. Anderenfalls besteht noch Klärungsbedarf.

Fazit und Tipp: Der Betroffene sollte sich gut überlegen, ob er dem Druck, der in der Gerichtsverhandlung auf ihn ausgeübt wird, gewachsen ist. Er muss fähig sein, Fragen nicht zu beantworten und nein zu sagen. Der Mandant hat jedes Recht, sich nicht im Termin zu entscheiden, sondern sich erst in Ruhe mit seinem Rechtsanwalt zu beraten. Wer sich hierzu nicht in der Lage fühlt, sollte besser nicht an der Gerichtsverhandlung teilnehmen.